Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Ordens · Verleihnng. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich ver möge Allerhöchster Entschließung vom 
21. Maärz ds. Is. allergnädigst bewogen gefun- 
den, dem k. Hofoffizianten Joseph Dedio in 
München in Rücksicht auf seine seit 50 Jahren 
mit Treue und Eifer geleisteten Dienste die 
Ehrenmünze des k. bayerischen Ludwigs-Ordens 
zu verleihen. 
Käniglich Allerchhöste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
—# — — 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter’'m 
14. April ds. Is. dem k. Kämmerer August 
Freiherrn von Gise in München die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen des 
ihm von Seiner Majestät dem Könige von 
Italien verliehenen Commandeurkreuzes des. 
Ordens der italienischen Krone zu ertheilen.
	        
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