fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Muster 4 (zu 8 25). 
  
Praktikantenschein. 
Dem Kandidaten der Medizin 
aus wird hiermit bescheinigt, daß er nach vollständig bestandener ärztlicher 
Vorprüfung im Halbjahr 1 vom ten 1 bis zum 
* 1 an der Klinik (Poliklinik) (an dem 
Kursfus für in der Abtheilung des Krankenhauses) als Praktikant 
regelmäßig Theil genommen?) hat. 
Klinik (Poliklinik) 
Krankenhauses 
  
Der Direktor der 
des 
(Professor.) 
*) Bei den Praktikantenscheinen über den Besuch der geburtshülflichen Klinik ist noch hinzuzufügen: „und 
Kreißende in Gegenwart des Lehrers oder Assistenzarztes selbständig entbunden“.
	        
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