Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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VII. Herzogthum Braunschweig. 
#1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu 
Braunschweig, 
2. „ Jakobson-Schule zu Seesen. 
VIII. Herzogthum Anhalt. 
Das Erziehungs= und Unterrichts-Institut des 
Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt. 
IX. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes Barop 
zu Keilhau. 
X. Freie und Hansestadt Lübeck. 
0Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher 
von Großheim) zu Lübeck. 
XI. Freie Hansestadt Bremen. 
Die Realschule von C. W. Debbe zu Bremen. 
XII. Freie und Hansestadt Hamburg. 
f1. Die Schule des Dr. T. A. Bieber zu Hamburg, 
2. „ „ „ Dr. H. Bock (früher Dr. J. 
G. Fischer) daselbst, 
4m „ der Gebrüder F. und W. Glitza 
daselbst, 
+44 „ des Dr. Wichard Lange daselbst, 
„ von F. L. Nirrnheim daselbst, 
16. „ des Dr. M. Otto daselbst, 
17, israelitische Stiftungsschule daselbst, 
18 „ Talmud-Tora-Schule daselbst, 
19. „ Raalschule der reformirten Gemeinde da- 
selbst. 
0. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse 
von der Erfüllung besocders festgestellter Wssen cba abbäugig z 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Schleswig Holstein. 
1. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel. 1) 
Provinz Westfalen. 
f2. Die Gewerbeschule zu Bochum.2) 
1) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten 
Befähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten- 
Eintrittsprüfung bestanden haben. Bei letzterer bildet 
das Latein einen obligatorischen Prüfungsgegenstand. 
:) Die unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Anstalten 
dürfen Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler 
ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theore- 
Berlin, den 24. April 1883. 
Rheinprovinz. 
13. Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.) 
II. Königreich Sachsen. 
#Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz. ) 
  
tischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben 
haben. 
2) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler 
Befähigungszeugnisse zu erthellen. welche in einer von 
einem Regierungs = Kommissär abgehaltenen Schluß- 
prüfung dargethan haben, daß sie den ersten (1½ jäh- 
rigen) und zweiten (1jährigen) Kursus der Anstalt 
durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend an- 
geeignet haben. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck.
	        
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