Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Geseh= und Nerordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
As 30. 
München, den 21. Mai 1883. 
  
    
* Inhalt: 
Bekanntmachung vom 18. Mai 1883, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. — Ordens-Verleihungen. 
  
Nr. 7157. 
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. 
Königl. Itaatsministerium des Innern. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 2. Januar 1882 — Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt S. 29 — wird bestimmt, daß auch die Einfuhr von Rindvieh aus Italien 
nur gestattet ist, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 30tägige Aufenthalt der 
einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Orte Italiens oder der Schweiz nachge- 
wiesen wird. 
München, den 18. Mai 1883. 
FKrhr. v. Feilitzsch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath von Schlereth. 
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