Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

    
esetz- und Verorduungs/Blul 
für das 
Königreich Bayern. 
M 3l. 
München, den 6. Juni 1883. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 31. Mai 1883, die Beschreibung des Abel'schen Petroleumprobers betreffend. — 
Bekanntmachung vom 31. Mai 1883, die amtliche Beglaubigung von Abel'chen Petroleumprobern be- 
treffend. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekora- 
tionen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
Nr. 7804. 
Bekauntmachung, die Beschreibung des Abel'schen Petroleumprobers betreffend. 
Königl. Staatsministerium des Innern. 
Die auf Grund des §. 22 der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 
über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum (Reichs-Gesetzblatt vom 
Jahre 1882 S. 40) in der Nummer 16 des Centralblattes für das Deutsche Reich 
(S. 196—205) von dem Herrn Reichskanzler zur öffentlichen Kenntniß gebrachte Be- 
schreibung des gemäß dieser Verordnung zur Untersuchung des Petroleums auf seine Ent- 
flammbarkeit anzuwendenden Abel'schen Petroleumprobers nebst zugehörigen Zeichnungen, 
dann die Gebrauchsanweisung für diesen Apparat und die Umrechnungstabelle zur Ermitt- 
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