Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Die Skale ist in halbe Grade des hunderttheiligen Thermometers eingetheilt; die 
Theilung reicht von + 10 bis mindestens +— 357 C.; das Intervall von einem Grad hat 
eine Länge von wenigstens 2 mm; der unterste Theilstrich muß wenigstens 10 mm ober- 
halb der Oberkante des Glaswulstes ve liegen. 
7. Das in den Wasserbehälter W einzusenkende Thermometer te, welches zur 
Regulirung der Temperatur des Wasserbades dient (Fig. 10b), ist ein ebenfalls mit an- 
geschmolzenem Glaswulst versehenes Einschlußthermometer von ähnlicher Beschaffenheit, wie 
das Thermometer t#, nur hat sein QOnecksilbergefäß eine cylindrische Form, die Dicke des 
vorspringenden Randes der aufgekitteten Hülse w, und der Abstand des Glaswulstes ##/5 
vom Gefäß sind hier so gegen einander abzupassen, daß der obere Rand des Ansatzrohres à- 
von der Mitte des Ouecksilbergefäßes etwa 65 mm absteht. 
Die Skale ist in ganze Grade des hunderttheiligen Thermometers eingetheilt, die 
Theilung reicht von 50 bis + 60° C., bei 55°% C. ist der Theilstrich roth eingelassen; 
der unterste Theilstrich muß wenigstens 10 mm oberhalb der oberen Fläche des Glaswulstes v. 
liegen. Das Kapillarrohr soll oben eine Erweiterung haben. 
Der vollständige Petroleumprober, welchem eine Glaspipette und einige Drahtstifte zur 
Regulirung der Dochte beigegeben werden, wird nach Herausnahme der beiden Thermometer 
u und te und nach Abnahme des Gefäßdeckels I) in einen Holzkasten eingeschlossen, welcher 
auch zur Aufbewahrung der Thermometer, des Deckels und der Pipette, sowie eventuell 
eines etwa dem Prober beizugebenden Metallbarometers eingerichtet ist.
	        
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