Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Wasserbades + 55° C. beträgt. Die Spirituslampe wird nach dieser Konstatirung aus- 
gelöscht. 
Hatte die Wärme des Wasserbades 55° C. bereits überschritten, so ist sie durch Nach- 
gießen kleiner Mengen kalten Wassers in den Trichter des Wasserbehälters bis auf 55° C. 
zu erniedrigen. 
12. Entzündung des Zündflämmechens und Aufzug des Triebwerkes. 
Nähert sich die Temperatur des Petroleums in dem Petroleumgefäß dem gemäß 
Nr. 3 ermittelten Wärmegrade, so brennt man das Zündflämmchen an und regulirt dasselbe 
dahin, daß es, seiner Größe nach, der auf dem Gefäßdeckel befindlichen weißen Perle un- 
gefähr gleichkommt. Ferner zieht man das Triebwerk auf, indem man den Knopf desselben 
in der Richtung des darauf markirten Pfeiles bis zum Anschlag dreht. 
13. Das eigentliche Proben. 
Sobald das Petroleum den für den Anfang des Probens vorgeschriebenen Wärmegrad 
erreicht hat, drückt man mit der Hand gegen den Auslösungshebel des Triebwerks, worauf 
der Drehschieber seine langsame und gleichmäßige Bewegung beginnt und in 2 vollen Zeit- 
Sekunden beendet. Während dieser Zeit beobachtet man, indem man jede störende Luftbe- 
wegung, namentlich auch das Athmen gegen den Apparat, vermeidet, das Verhalten 
des der Oberfläche des Petroleums sich nähernden Zündflämmchens. 
Nachdem das Triebwerk zur Ruhe gekommen, wird es sofort von neuem aufsgezogen, und 
man wiederholt die Auslösung des Triebwerks und den Zündungsversuch, sobald das Ther- 
mometer im Petroleumgefäß um einen halben Grad weiter gestiegen ist. Dies wird von 
halbem zu halbem Grad so lange fortgesetzt bis eine Entflammung erfolgt. 
Das Zündflämuchen wird sich besonders in der Nähe des Entflammungspunktes durch 
eine Art von Lichtschleier etwas vergrößern, doch bezeichnet erst das blitzartige Auf- 
treten einer größeren blauen Flamme, welche sich über die ganze freie Fläche 
des Petroleums ausdehnt, das Ende des Versuchs und zwar auch dann, wenn das in vielen 
Fällen durch die Entflammung verursachte Erlöschen des Zündflämmchens nicht eintritt. 
Derjenige Wärmegrad, bei welchem die Zündvorrichtung zum letzten 
Male, d. h. mit deutlicher Entflammungswirkung in Bewegung gesetzt 
wurde, bezeichnet den Entflammungspunkt des untersuchten Pe- 
troleums.
	        
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