Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

M 31. 367 
III. Wiederholungen des Probens und Schluß der Prüsungen. 
14. Wiederholung des Probens. 
Nach der Beendigung des ersten Probens ist die Prüfung in der vorgeschriebenen 
Weise mit einer anderen Portion desselben Petroleums zu wiederholen. Zuvor läßt man 
den erwärmten Gefäßdeckel abkühlen, während dessen man das Petroleumgefäß zu entleeren, 
im Wasser abzukühlen, auszutrocknen und frisch zu beschicken hat. 
Auch das in das Gefäß einzusenkende Thermometer und der Gefäßdeckel sind vor der 
Neubeschickung des Petroleumgefäßes sorgfältig mit Fließpapier zu trocknen, insbesondere 
sind auch alle etwa den Deckel= oder den Schieberöffnungen noch anhaftenden Petroleum- 
spuren zu entfernen. 
Vor der Einsetzung des Gefäßes in den Wasserbehälter wird das Wasserbad mittels 
der Spirituslampe wieder auf 55° C. erwärmt. 
15. Anzahl der erforderlichen Wiederholungen. 
Ergiebt die wiederholte Prüfung einen Entflammungspunkt, welcher um nicht mehr 
als einen halben Grad von dem zuerst gefundenen abweicht, so nimmt man den Mittel- 
werth der beiden Zahlen als den scheinbaren Entflammungspunkt an, d. h. als 
denjenigen Wärmegrad, bei welchem unter dem jeweiligen Barometerstand die Entflam- 
mung eintritt. 
Beträgt die Abweichung des zweiten Ergebnisses von dem ersten einen Grad oder 
mehr, so ist eine nochmalige Wiederholung der Prüfung erforderlich. Wenn alsdann 
zwischen den drei Ergebnissen sich größere Unterschiede als 1½¼ Grad nicht vorfinden, 
so ist der Durchschnittswerth aus allen drei Ergebnissen als scheinbarer Entflammungs- 
punkt zu betrachten. 
Sollten ausnahmsweise sich stärkere Abweichungen zeigen, so ist, sofern es sich nicht 
um sehr leichtes, beim ersten Oeffnen des Schiebers entflammtes und deßhalb unzweifelhaft 
zu verwerfendes Petroleum handelt, die ganze Untersuchung des Petroleums auf seine Ent- 
flammbarkeit zu wiederholen. Vorher ist jedoch der Prober und die Art seiner Anwendung 
einer gründlichen Revision zu unterziehen. Dieselbe hat sich wesentlich auf die Richtigkeit 
der Aufsetzung des Gefäßdeckels, der Einsenkung des Thermometers in das Gefäß und die 
Einhängung der Zündungslampe, sowie auf die hinreichende Ausführung der Reinigung 
aller einzelnen Apparattheile zu erstrecken.
	        
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