Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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2. für die etwaige Nachholung der nach §. 5 erfoderlichen, im allge- 
meinen dem Verfertiger obliegenden Markirungen der Zusammen- 
gehörigkeit aller einzelnen abnehmbaren Theile des Probers 100% . 
3. für die Prüfung und Beglaubigung eines beigegebenen Metallbarometers „"%% „ 
und zwar: 
a) für die Prüfung 0, — 
b) für die Beglaubigung 0,% „ 
4. für die Verabfolgung einer gestempelten Umrechnungstabelle mit 
Gebrauchsanweisung O, „ 
München, den 31. Mai 1883. 
Frhr. von Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Schlereth. 
  
Orrdens-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, nach- 
stehende Ordens-Auszeichnungen zu verleihen, 
und zwar: 
unter'm 22. April l. Is. dem Kammer- 
herrn und Hofmarschall Ihrer Majestät der 
Königin Isabella II. von Spanien, Isueldo 
Seris-Granier, und 
unter'm 24. April l. Is. dem keaiserlich 
deutschen außerordentlichen Gesandten und be- 
vollmächtigten Minister am k. spanischen Hofe, 
Eberhard Grafen zu Solms-Sonne- 
walde in Madrid, das Großkreuz des Ver- 
dienstordens vom heiligen Michael, dann 
unter'm 7. Mai l. Is. dem keiserlich 
russischen Wirklichen Geheimrath, Staats- 
sekretär und Senator, Nikolaus von Giers, 
kaiserlich russischen Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten, sowie 
dem Staatssekretär des auswärtigen Amtes 
des Deutschen Reiches, k. preußischen Staats- 
minister Grafen von Hatzfeld-Wilden- 
burg, und 
dem kaiserlich deutschen Botschafter am
	        
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