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Hoftienst-Mochricht.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 3. Mail. J. allergnädigst bewogen
gefunden, den Premierlieutenant à la suite
des 4. Chevaulegers-Regiments und Reit-
lehrer an der Equitation, Gustav Freiherrn
von Gienanth, auf allerunterthänigstes
Ansuchen zu Allerhöchst Ihrem Kammerjunker
zu ernennen.
Staatedienst-Machrichten.
Seine Majestät der König haben
Sich unter dem 6. Mei l. Js. allergnädigst
bewogen gefunden, vom 16. Mai l. Is. an
den bisherigen Geheimen Legationsrath
II. Klasse, Otto Bever, zum Ministerial-
rathe, dann
die bisherigen Legationsräthe Max Ritter
von Gietl und Dr. Karl Rumpler zu
Geheimen Legationsräthen II. Klasse,
sämmtliche im kgl. Staatsministerium des
Königlichen Hauses und des Aeußern, zu be-
fördern.
HBofstaat Seiner Kõniglichen Hoheit des
Prinzen #ndwig Ferdinand von Payern.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter
dem 2. Juni l. Is. dem Hof-Sekretär Seiner
Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig Fer-
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dinand von Bayern, Ernst Winterheld,
den Titel und Rang eines Königlichen Rathes
gebührenfrei zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Amnahme fremder Dekorationen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
29. Mai d. Is. dem Ministerialrathe im
k. Staatsministerium des Königlichen Hauses
und des Aeußern, Dr. Karl von Mayer,
die Bewilligung zur Annahme und zum Tra-
gen des ihm von Seiner Majestät dem
Könige von Württemberg verliehenen Komthur-
kreuzes II. Klasse des k. württembergischen
Friedrichs-Ordens, und
dem k. Kämmerer Karl Grafen von
Almeida in München die gleiche Bewilli-
gung für das ihm von Seiner Majestät dem
Könige von Sachsen verliehene Komthurkreuz
II. Klasse des k. sächsischen Albrechts-Ordens,
dann
unter'm 12. Juni d. Is. dem k. Oberst-
hofmarschall Ludwig Freiherrn von Malsen,
sowie
dem k. General-Intendanten Karl Frei-
herrn von Perfall dieselbe Bewilligung
für das ihnen von Seiner Majestät dem
Könige von Italien verliehene Großkreuz des
k. italienischen St. Mauritius= und Lazarus-
Ordens zu ertheilen.