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Fseh und Verordnungs-- iet
für das
Königreich Bayern.
As 33.
München, den 26. Juni 1883.
Inhalt:
Bek anntmachung vom 24. Juni. 1883, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Be-
fähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. — Bekanntmachung vom
20. Juni 1883, Nachtragsbestimmungen zur revidirten Aichordnung vom 1. Februar 1876 betr. — Hofdienst-
Tachricht — Ordens-Verleihungen. — HKöniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder
ekorationen.
Nr. 9001.
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend.
....—
K. Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium.
Unter Bezug auf §. 90, 3 der Ersatz-Ordnung (Wehrordnung für das Königreich
Bayern vom 21. November 1875, Theil I) und auf die Bekanntmachung vom 7. Mai
d. Is. (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 325) folgt nachstehend Abdruck eines Ausschrei-
bens des Reichskanzlers vom 12. d. Mts., welches im Centralblatte für das Deutsche
Reich Seite 180 enthalten ist.
München, den 24. Juni 1883.
v. Maillinger. Frhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Schlereth.
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