beseh= und Verordnungs-
für das
Königreich Vayern.
/N 43.
München, den 5. November 1883.
Inhalt:
Gesetz vom 2. November 1883, die Aufnahme eines Anlehens für die Kreisgemeinde von Oberbayern zur
theilweisen Deckung der Kosten der Errichtung der Kreisirrenanstalt Gabersee betreffend. — Bekannt-
machung vom 28. Oktober 1883, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes
betreffend. — Bekanntmachung vom 30. Oktober 1383, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. —
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels-
Matrikel des Königreiches.
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Gesetz, die Aufnahme eines Anlehens für die Kreisgemeinde von Oberbayern zur theilweisen
Deckung der Kosten der Errichtung der Kreisirrenanstalt Gabersee betreffend.
endwig l.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. ete.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
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