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Abdruck.
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 24. April d. J. (S. 105) wird hierunten ein
Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Th. 1 der
Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen-
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Nachtrag s-Verzeich niß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Leuziffen über die wissenschaftliche
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, fuselsetiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Gymnasien.
I. Khnigreich Preußen II. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
- Provinz Sachsen.
Das Gymnasium zu Neuhaldensleben (bisher Pro-
gymnasium, B. a. I. 13. des Verzeichnisses
vom 24. April d. J., S. 105)
Das Gymnasium zu Doberan (bisher Progym-=
nasium, B. a. IV. a. a. O.).
h. Real-Gymuasien.
1. Königreich Preußen. « II. Herzogthum Anhalt.
Provinz Ostpreußen. Das Real-Gymnasium (Franzschule) zu Dessau
Das Real-Gymnasium zu Osterode i. Ostpr. (bisher Realschule — Real-Progymnasium —
(bisher Real-Progymnasium, B. c. I. 2. B. c. VII. 2. a. a. O.).
a. a. O.). III. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
Rheinprovinz. Die Realschule zu Gera (in dem Verzeichnisse vom
Das Real-Gymnasium zu Essen (verbunden mit 24. April d. J. unter A. b. XIII. als
der höheren Bürgerschule daselbst). Real--Gymnasium aufgeführt).
6. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Progymnasien.
Königreich Preußen.
Provinz Hannover.
Das Progymnasium zu Duderstadt (verbunden mit dem Real-Progymnasium daselbst).