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ad Nr. 182.
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Bekanntmachung, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, hier
den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betreffend.
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Meußern.
Die am 15. I. Mts. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke Kaiserslautern —Lauterecken
wird hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 1882
(Gesetz- und Verordnungsblatt S. 83 ff.) aufgeführten Bahnen untergeordneter Bedeutung
eingereiht und es finden demnach auf dieselbe namentlich auch die unter Absatz 4 und 5
daselbst hervorgehobenen Bestimmungen Anwendung.
München, den 13. November 1883.
Frhr. v. Crailsheim.
Der General-Sekretär:
Frhr. v. Völdern dorff.
Erhebung in den Freihorrustand.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 9. Oktober ds. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, den Gutsbesitzer Karl Georg
Grunelinus in Oberlauringen, k. Bezirks-
amts Königshofen, in den erblichen Freiherrn=
stand des Königreiches zu erheben.
Ordens-Verleihung.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
11. Oktober l. Is. dem Generaldirektor der
italienischen Eisenbahnen im Ministerium der
öffentlichen Arbeiten, Ingenieur Pasquale
Walsecchi zu Rom, das Großkomthurkreuz
des Verdienstordens vom heiligen Michael zu
verleihen.
Abniglich Nlerhächste Genehmigungz pur
Amahme einer fremden Decoration.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
29. Oktober d. Is. dem Leibjäger Seiner
Königlichen Hoheit des Prinzen Arnulf von
Bayern, Jakob Kreuzer, die Bewilligung
zur Annahme und zum Tragen der ihm von
Seiner Hoheit dem Fürsten von Montenegro
verliehenen fürstlich montenegrinischen Militär-
Verdienstmedaille zu ertheilen.