34
Für das Ueberziehen der Pillen mit Gelatine, sowie für Versilbern derselben is
für und bis zu 30 Stück mehr zu berechnen
für Vergolden der Pillen ist ist in gleicher Weise mehr zu berechnen
Für Bereitung und Formation von Boli und Trochisci ist der anderthalbfache
Preis wie für die Pillen zu berechnen.
Pulver.
Für eine Mischung von Pulvern, welche nicht getheilt wird, sind zu berechnen
Für eine Mischung und Theilung von Pulvern oder was gleichviel ist, für eine
in vervielfältigter Dosis erfolgte Verabreichung von Pulvern sind inclusive
des Abwägene der einzelnen Pulvergaben, des Convolutes (Einwickelpapier)
und Signatur zu berechnen für 2—5 Stück
für und bis zu je weiteren 5 Stück . .
Für Mischung von Pulvern mit Flüssigkeit oder dicen Ettracten, sowie für
Mischung und Theilung solcher Pulver ist das Anderthalbfache vorstehender
Preise zu berechnen.
Sind Wachepapierkapseln vorgeschrieben oder ist deren Anwendung überhaupt un-
umgänglich nothwendig, so werden obige Preise um den fünften Theil erhöht.
Ist die Verabreichung getheilter Pulver in Oblaten (capsulis amylaceis) oder
in Gelatinkapseln (capsulis operculis) oder endlich in genießbaren Falz-
kapseln (capsulis catapot. plicatil.) vorgeschrieben, so werden obige Preise
auf das Doppelte erhöht.
Anmerkung. Das Verreiben krystallinischer und leicht zerreiblicher Körper
z. B. des Chinins, Morphins, Tannins und dgl., ebenso das Vereiben einer Fläsft
neit mit einem Pulver bei Mischung von Pulvern darf nicht besonders berechnet Verdet-
Salben.
Für Bereitung einer aus mehreren Bestandtheilen zusammengesetzten Salbe incl.
etwa erforderlicher Zerreibung oder Anreibung von Pulvern mit Flüssig-
keiten oder Auflösung von Salzen und Extracten in Flüssigkeiten sowie
nothwendigen Erwärmens oder Zusammenschmelzens . — .
Für Abtheilung einer Salbe in mehrere Gaben, inclus. des Einwickelus in
Wachspapier: für jede Gabe
20
30
15
30
10
25