Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
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. 
Saturation. 
Für die Bereitung einer Saturation inclusive der Auflösung der zu sättigenden 
Bestandtheile 20 
Species. 
Für die Mengung einer Quantität Species oder groben Pulvers zu Kataplasmen 
inclusive Papiersack und Signatur . . . . 15 
Für Abtheilen von Species und groben Pulvern oder für deren in verviel- 
fältigter Gabe erfolgte Verabreichung: für jede einzelne Gabe inclusive 
Papiersack und Signatur 5 
Suppositoria. 
Für die Bereitung eines Suppositoriums 20 
Bei Bereitung mehrerer Suppositorien wird jedes ferner berechnet mit 5. 
Wägungen. 
Jede Wägung oder Tropfenzählung eines Arzueimittels, welche zur Anfertigung 
oder Dispensation einer zum inneren oder äußeren Gebrauch bestimmten Arznei 
erforderlich ist, sowie das Abzählen jeder Menge von den in der Phar- 
makopoe ausgenommenen Pillen wird berechnet mit 3 
IV. Taxe der Gefähe. 
Gläser. 
Gläser mit Kork, Tectur und Signatur kosten: 
bis zu 10 Gramm Juhalt das Stück 10 
von „ , excl. bis 100 Gramm, „ 15 
„ 100 „ „ „ 200 „ „ „ 20 
von je weiteren 100 Gramm Inhalt 5 
 
	        
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