Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

484 
Formular O für— Ausländer. 
  
[Seite I des Formulars.) 
  
C. 
  
Nur für das Jahr 18 No. 
  
Nur für dies Zeit vom 
Nur für folgende Tage: 
Wandergewerbeschein 
gültig, vorbehaltlich der Entrichtung der Landessteuern, zunächst 
nur für den Bezirk 
für andere Bezirke erst, wenn er darauf ausgedehnt ist. 
wohnhaft zu 
der umstehend bezeichneten Personen, 
bis 
7 
—————————————————— 
, ist befugt, unter Mitführung 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.