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1. für die Verlegung des Hauptlaboratoriums nach Ingolstadt einschließlich der
Transport= und Einrichtungskosten von 511,000 M. und
2. für die Verlegung der Geschützgießerei nach Ingolstadt einschließlich der Transport-
und Einrichtungskosten von 495,000 JNX eröffnet.
Artikel 2.
Zur Deckung des in Artikel 1 bezeichneten Bedarfes sind folgende Erübrigungen an
früher bewilligten Krediten, dann Erlöse aus alten Maschinen 2c. und aus einer zu ver-
äußernden Militärrealität zu verwenden, nämlich:
1. von der Erübrigung auf die Einführung eines verbesserten Bettzeuges
in den Friedenslazarethen (Abschnitt B Titel 7 des Gesetzes vom
27. Juli 1874) . . .29,207-fä;
2. die Erübrigung auf die Beschaffung der Ausrüstung für bie neue
Bewaffnung (Abschnitt B Titel 11 des Gesetzes vom 29. Juli 1876) 7,015 -
3. der Erlös aus alten Maschinen und Einrichtungsgegenständen des
bisherigen Hauptlaboratoriums im Aunschlage zu . . 6,400.-lä;
4. der laut Schätzung veranschlagte Erlös aus der alten Geschütgießerei
in Augsburg und aus alten Maschinen derselben mit . .140,000.-ä
Der Restbedarf von 823,378 M wird vorläufig aus den verfügbaren Mehreinnahmen
des ersten Jahres der XVI. Finanzperiode gedeckt.
Artikel 3.
Ueber die Verwendung des in Artikel 1 bewilligten Kredites ist jährlich besondere
Rechnungsnachweisung zu geben.
Gegeben zu Hohenschwangau, den 12. Dezember 1883.
Ludwig.
Dr. v. Lutz. Dr. v. Jäustle, v. Maillinger. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feilitzsch.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
Der Ministerialrath
im k. Staatsministerium des Innern,
Neumayr.