Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

M 66. 
........ 
  
Nummer 
l Bezeichnung Bezeichnung 
Stellen- der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An= Bemerkungen. 
Verzeich- Z„ 
nies, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind. 
AnlageD. 
J. Reichs-Justizamt zu Berlin. Der Staatssekretär des Reichs- — 
J. 
Reichsgericht zu Leipzig 
Justizamts zu Berlin. 
Der Präsident des Reichsgerichts 
zu Leipzig. 
  
Reichsschatzamt zu Berlin. 
Der Staatssekretär des Reichsschatz- 
amts zu Berlin. 
  
Reichs-Eisenbahn-Amt zu 
Berlin. 
Der Präsident des Reichs-Eisen- 
bahnamts zu Berlin. 
  
Rechnungshof des Deutschen 
Reichs zu Potsdam. 
Der Chef-Präsident der Königlich 
preußischen Ober-Rechnungs= 
Kammer zu Potsdam. 
— 
  
Verwaltung des Reichs-In— 
validenfonds zu Berlin. 
  
Der Vorsitzende der Verwaltung des 
Reichs-Invalidenfonds zu Berlin. 
  
II. 71. 11. 
Militär Verwaltung. 
Preußisches Kontingent. 
Die Gesuche um Anstellung bei allen nachstehend nicht besonders ausge 
sind an die betreffende Behörde selbst zu richten. 
Festungs-Inspektionen; Inspektion 
der Militär-Telegraphie; Inge- 
nieur-Komitee; Fortifikationen; 
Festungs-Bau-Direktionen. 
Die betreffende Pionier-Inspektion. 
führten Behörden 
  
II. 10. 
II. 12.46. 
21 u. 23. 
II. 13. 
  
Festungs-Gefängnisse. 
Garnison-Verwaltungen; Lazarethe; 
Montirungs = Depots; Proviant-= 
ämter. 
Invalidenhäuser. 
  
Die Inspektion der Königlich preu- 
ßischen militärischen Strafanstalten 
zu Berlin. 
Die Intendantur des betreffenden 
Armee-Korps. 
Das Königlich preußische Kriegs- 
Ministerium, Departement für das 
Invaliden-Wesen, zu Berlin. 
  
96“
	        
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