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Beilage 1 zm Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1883“)
Erkenntniß des Verichtshofes für Competenz-Conflicte vom 30. November 1882 in der Sache
des Johann Georg Reich, Metallschlägers und des Rudolf Müller, Privatiers in Nürnberg, gegen
die Stadtgemeinde Nürnberg, wegen Vertrags-Erfüllung, hier den beahenden Competenz-
Conflict zwischen dem k. Landgerichte Nürnberg und der k. Regierung von Mittelfranken, Kammer
des Innern, betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der Gerichtshof für Competenz-Conflicte in der Sache des Johann Georg Reich,
Metallschlägers und des Rudolf Müller, Privatiers in Nürnberg, gegen die Stadt-
gemeinde Nürnberg wegen Vertrags-Erfüllung, hier den bejahenden Competenz-
Conflict zwischen dem k. Landgerichte Nürnberg und der k. Regierung von Mittelfranken,
Kammer des Innern, betreffend, zu Recht:
daß in dieser Sache der Rechtsweg unzuläßig sei.
Gründe:
Zwischen der Stadtgemeinde Nürnberg und mehreren Hausbesitzern in der Rothen=
burger Straße entstanden Differenzen wegen eines Landstreifens an dieser Straße. Eine
Klage dieser Stadtgemeinde gegen den Besitzer des Hauses Nr. 9, Fabrikbesitzer Johann
Georg Reich, wegen Eigenthums an dem Grund und Boden der Vorlegstufen vor diesem
Hause wurde durch Urtheil des k. Bezirksgerichts Nürnberg vom 6. Mai 1873 und Ur-
theil des k. Appellationsgerichts in Nürnberg vom 17. Dezember 1873 abgewiesen.
In dem Prozesse der Stadtgemeinde gegen den Besitzer des Hauses Nr. 7 wurde
durch Urtheil vom 3. Juni 1873 die weitere Verhandlung der Sache bis nach vorgängiger
rechtskräftiger Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde darüber, ob die strittige
Grundfläche Bestandtheil eines öffentlichen Weges sei oder nicht, ausgesetzt.
In Folge dieses letzteren Ausspruches wurden vor dem Magistrate Nürnberg Ver-
handlungen darüber, ob der Landstreifen, welcher sich an den Häusern Nr. 1 bis 19 der
Rothenburger Straße hinzieht, von der Nordfront dieser Häuser an ein öffentlicher Weg
sei, gepflogen, und ein Situationsplan ad Num. zu den Alten gebracht.
*) Beilage I — III ausgegeben zu München den 17. Januar 1833.