Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Beilage 1 zm Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1883“) 
  
Erkenntniß des Verichtshofes für Competenz-Conflicte vom 30. November 1882 in der Sache 
des Johann Georg Reich, Metallschlägers und des Rudolf Müller, Privatiers in Nürnberg, gegen 
die Stadtgemeinde Nürnberg, wegen Vertrags-Erfüllung, hier den beahenden Competenz- 
Conflict zwischen dem k. Landgerichte Nürnberg und der k. Regierung von Mittelfranken, Kammer 
des Innern, betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der Gerichtshof für Competenz-Conflicte in der Sache des Johann Georg Reich, 
Metallschlägers und des Rudolf Müller, Privatiers in Nürnberg, gegen die Stadt- 
gemeinde Nürnberg wegen Vertrags-Erfüllung, hier den bejahenden Competenz- 
Conflict zwischen dem k. Landgerichte Nürnberg und der k. Regierung von Mittelfranken, 
Kammer des Innern, betreffend, zu Recht: 
daß in dieser Sache der Rechtsweg unzuläßig sei. 
Gründe: 
Zwischen der Stadtgemeinde Nürnberg und mehreren Hausbesitzern in der Rothen= 
burger Straße entstanden Differenzen wegen eines Landstreifens an dieser Straße. Eine 
Klage dieser Stadtgemeinde gegen den Besitzer des Hauses Nr. 9, Fabrikbesitzer Johann 
Georg Reich, wegen Eigenthums an dem Grund und Boden der Vorlegstufen vor diesem 
Hause wurde durch Urtheil des k. Bezirksgerichts Nürnberg vom 6. Mai 1873 und Ur- 
theil des k. Appellationsgerichts in Nürnberg vom 17. Dezember 1873 abgewiesen. 
In dem Prozesse der Stadtgemeinde gegen den Besitzer des Hauses Nr. 7 wurde 
durch Urtheil vom 3. Juni 1873 die weitere Verhandlung der Sache bis nach vorgängiger 
rechtskräftiger Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde darüber, ob die strittige 
Grundfläche Bestandtheil eines öffentlichen Weges sei oder nicht, ausgesetzt. 
In Folge dieses letzteren Ausspruches wurden vor dem Magistrate Nürnberg Ver- 
handlungen darüber, ob der Landstreifen, welcher sich an den Häusern Nr. 1 bis 19 der 
Rothenburger Straße hinzieht, von der Nordfront dieser Häuser an ein öffentlicher Weg 
sei, gepflogen, und ein Situationsplan ad Num. zu den Alten gebracht. 
  
*) Beilage I — III ausgegeben zu München den 17. Januar 1833.
	        
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