6
Projekt Nr. 46366 vom 22. Oktober 1875, und das Verlangen der Hausbesitzer J. G.
Reich und Müller vom 24. Mai 1881 als ungerechtfertigt erscheine, weil bei dem
1877 abgeschlossenen Uebereinkommen beiderseits die Lösung desselben im Falle der Abän-
derung des dermaligen Niveauregulirungsplanes als zuläßig erklärt und ihnen durch die
Tieferlegung der Fahrstraße und Belassung des vor ihren Häusern bestehenden Weges in
seinem dermaligen Zustande nicht der mindeste Schaden zugefügt werde.
Gegen diese Regierungs-Entschließung vom 4. August 1881 haben Rudolf Müller
und J. G. Reich Recurs zum k. Staatsministerium des Innern ergriffen.
Durch Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 25. September 1881
wurde aber nach gutachtlicher Einvernahme der k. obersten Baubehörde die Regierungs-Ent-
schließung vom 4. August 1881 unter Bezugnahme auf die ihr beigefügte Begründung
und unter Zurückweisung der von den Anwesensbesitzern Rudolf Julius Müller und
J. G. Reich hiewegen erhobenen Beschwerde vom 20. August 1881 bestätigt.
Unterm 20. Oktober prs. 3. November 1881 reichte Rechtsanwalt Dr. Meyer in
Nürnberg, Namens des Johann Georg Reich und des Rudolf Müller, gegen die Stadt-
gemeinde Nürnberg Klage wegen Vertragserfüllung bei dem k. Landgerichte Nürnberg
ein, in welcher behauptet wurde, daß zwischen der Stadtgemeinde Nürnberg und verschie-
denen Hausbesitzern an der Rothenburger Straße Streit darüber anhängig geworden, ob
ein an den Anwesen der betheiligten Hausbesitzer längs der Rothenburger Straße hinlau-
fender Streifen Landes ein öffentlicher Weg oder Privateigenthum der Adjaeenten sei.
Diese Angelegenheit sei 1877 vergleichsweise beigelegt worden, indem die Hauseigen-
thümer die Erhebung des strittigen Landstreifens zu einem öffentlichen Wege nicht weiter
beanstandeten und die Stadtgemeinde sich verpflichtete, bei der seinerzeitigen Abhebung der
Rothenburger Straße den, den betheiligten Hausbesitzern bei den Vergleichsunterhandlungen
vorgelegten, von der k. Regierung am 10. Februar 1876 genehmigten Nivellirungsplan
vom 20. Oktober 1875 aufs genaueste einzuhalten.
Trotz dieser Verpflichtung habe der Stadtmagistrat Nüruberg im Jahre 1881 einen
neuen Niveau-Regulirungs-Plan für die Rothenburger Straße gefertiget, und habe derselbe
trotz des Protestes der betheiligten Hausbesitzer die Genehmigung sämmtlicher Verwaltungs-
instanzen erhalten.
Zur Ausführung dieses neuen Planes sei aber die Stadtgemeinde Nüruberg wegen