rset und Verurdunngs. at
für das
Königreich Vayern.
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München, den 20. Januar 1883.
Juhalt:
Bekanntmachung vom 19. Januar 1883, Maßregeln gegen die Maul= und Klauenseuche betr. —
Bekanntmachung vom 15. Januar 1883, das Hoffischmeisteramt Chiemsee betr. — Ordensverleihungen. —
Königlich Aller höchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen — Auszug aus der Adels-Matrikel
bes Königreiches. — Noti-
Nr. 880.
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Maul= und Klauenseuche betr.
Kal. Staatsministerium des Innern.
Nach den auher gelangten amtlichen Mittheilungen ist die Maul= und Klauenseuche
in den an den Regierungsbezirk von Schwaben und Neuburg angrenzenden österreichischen
Gebietstheilen erloschen.
Demgemäß wird die Bekanntmachung vom 8. November v. Is. — Ges.= und Verordn.=
Blatt S. 567 — hiemit außer Kraft gesetzt und zugleich verfügt, daß an deren Stelle für
den Regierungsbezirk von Schwaben und Neuburg lediglich die Bestimmungen der Bekannt-
machung vom „3.Januar v. Is., Maßregeln gegen die Rinderpest betr. — Ges.= und V.=
21. Dezember
Blatt S. 29 und 595 — in Wirksamkeit zu bleiben haben.
München, den 19. Januar 1883.
Frhr. v. Feilitzsch.
"1 Der General-Secretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
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