Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
rset und Verurdunngs. at 
für das 
Königreich Vayern. 
m*-x 
München, den 20. Januar 1883. 
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 19. Januar 1883, Maßregeln gegen die Maul= und Klauenseuche betr. — 
Bekanntmachung vom 15. Januar 1883, das Hoffischmeisteramt Chiemsee betr. — Ordensverleihungen. — 
Königlich Aller höchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen — Auszug aus der Adels-Matrikel 
bes Königreiches. — Noti- 
Nr. 880. 
  
  
  
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Maul= und Klauenseuche betr. 
Kal. Staatsministerium des Innern. 
Nach den auher gelangten amtlichen Mittheilungen ist die Maul= und Klauenseuche 
in den an den Regierungsbezirk von Schwaben und Neuburg angrenzenden österreichischen 
Gebietstheilen erloschen. 
Demgemäß wird die Bekanntmachung vom 8. November v. Is. — Ges.= und Verordn.= 
Blatt S. 567 — hiemit außer Kraft gesetzt und zugleich verfügt, daß an deren Stelle für 
den Regierungsbezirk von Schwaben und Neuburg lediglich die Bestimmungen der Bekannt- 
machung vom „3.Januar v. Is., Maßregeln gegen die Rinderpest betr. — Ges.= und V.= 
21. Dezember 
Blatt S. 29 und 595 — in Wirksamkeit zu bleiben haben. 
München, den 19. Januar 1883. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
"1 Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
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