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Bekanntmachung, die Ausgabe neuer Reichskassenscheine zu 20 X und 5.4 betr.
Kagl. Staatsministerium des Innern (Abtheilung für Handwirthschaft, Gewerbe
und Handel), dann RKqgl. Staatsministerium der Finanzen.
In nächster Zeit werden neue Reichskassenscheine zu zwanzig Mark und bald
darauf auch solche zu fünf Mark ausgegeben werden, was unter Hinweis auf die im
nachstehenden Abdruck folgende Beschreibung derselben hiemit zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird.
München, den 31. Jannar 1883.
Dr. v. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
Beschreibung
der auf Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzblatt S. 40) unterm
10. Januar 1882 nen ausgefertigten
Reichskassenscheine zu Zwanzig und zu Fünf Mark.
A. Allgemeine Kennzeichen.
Die nenen Reichskassenscheine zu Zwanzig und zu Fünf Mark sind in gleicher Weise
wie die neuen Reichskassenscheine zu Funfzig Mark, deren Beschreibung wir unterm
1. April 1882 veröffentlicht haben, in Kupferstichdruck auf Hanfpapier hergestellt, welches
mit senkrechten Rippen versehen ist und an dem einen Rande einen mit dunkelblanen
Pflanzenfasern durchsetzten, besonders auf der Rückseite deutlich erkennbaren, bläulichen
Streifen enthält.