Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Art. 1. 
Der Bedarf 
1) für die Einrichtung der Weichen- und Signalcentralisirung auf der Bahnlinie 
Neu-Ulm—Freilassing, ausschließlich München Central= und Ostbahnhof und der 
Stationen auf den Zwischenstrecken Nersingen—Günzburg, Kissing—Lechhausen, 
dann Trudering — Großkarolinenfeld, wird auf . 2/125,000 = 
2) für die Herstellung eines zweiten Geleises auf der Bahnstrecke 
von Pasing nach Starnberg und die Verbesserung der Stations= 
einrichtungen, dann Einrichtung der Weichen= und Signal- 
centralisirung in Planegg, Gauting, Mühlthal und Starnberg 
au . . . ..1«150,000-l- 
zusammenaufdenMaxtmalbetragvon... .3«275,000«,y- 
(drei Millionen zweihundert und fünfundsiebenzigtausend Marh 
  
festgesetzt. 
Art. 2. 
Der Bedarf für die Erweiterung der Telephon-Anlage in München und die Her— 
stellung weiterer Telephon-Anlagen in anderen bedeutenderen Städten wird auf 300,000 M. 
(dreihunderttausend Markh festgestellt. 
Art. 3. 
Der k. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Artikel 1 
und 2 festgestellten Bedarfes ein auf die Staatseisenbahnen zu versicherndes Staatsanlehen 
im Maximalbetrage von 3°575,000 A. (drei Millionen fünfhundert und fünfundsiebenzig- 
tausend Mark) aufzunehmen. 
Die Ausgaben für die Verzinsung dieses Anlehens während der Bauzeit und die 
Geldaufbringungskosten sind durch Erhöhung der Anlehenssumme zu beschaffen. 
Von der Zeit der Vollendung der in Artikel 1 und 2 bezeichneten Objekte an hat 
die Verzinsung der für dieselben aufgewendeten Summe aus der Eisenbahnbetriebsrente zu 
erfolgen.
	        
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