Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

  
esehz— un Beroerdnungs--Batt 
für das 
Königreich Vayern. 
  
15. 
München, den 21. März 1884. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 14. März 1884, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das 
Urheberrecht an Mustern und Modellen, hier die Führung des Musterregisters betreffend. — Königlich 
Allerhöchste Bewilligung zu einer Namensbeilegung. — Koöniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme 
fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
—. —-— 
  
Nr. 2680. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht 
an Mustern und Modellen, hier die Führung des Musterregisters betreffend. 
Königliche Staatsministerien der Justiz, des Innern und der Tinanzen. 
Nachstehend wird eine im Centralblatte für das Deutsche Reich (Nr. 46 von 1883 
S. 325) veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. November vor. Is., 
durch welche der §. 12 der „Bestimmungen über die Führung des Musterregisters“ vom 
29. Februar 1876 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 287, 295 ff.) abgeändert wird, 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
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