Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und 
Gnade gewogen. 
München, den 4. April 1884. 
Ludwig. 
Dr. Frhr. v. Kutz. Dr. v. Fänstle. u. Meillinger. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneten 
ergangen. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath von Schlereth. 
  
Hofdienst-Machricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
4. April l. Is. den k. Pagenhofmeister, August 
Freiherrn von Müller, char. Hauptmann 
à la suite der Armee, auf allerunterthänigstes 
Ansuchen zu Allerhöchstihrem Kämmerer zu 
ernennen. 
  
  
Ordens-Verleihumg. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
4. März l. Is. dem Direktor Poulin im 
französischen Ministerium des öffentlichen Unter- 
richtes und der schönen Künste das Komthur- 
kreuz und dem Bureau-Chef Joly in dem- 
selben Ministerium das Ritterkreuz I. Klasse 
des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael 
zu verleihen. 
  
Auszug aus der Adelos-Matrikel 
des Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter dem 3. April d. Is. der lebens- 
längliche Reichsrath der Krone Bayern, Com- 
merzienrath Gustav Ritter von Krämer 
in St. Ingbert, für seine Person als Ritter 
des k. Verdienst-Ordens der Baherischen 
Krone bei der Ritterklasse Lit. K. Fol. 34 
Act. Nr. 39821. 
 
	        
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