Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

24. 169 
  
Festgesetzter 
Cap. S. Vortrag Betrag 
— 
  
  
I Uebertrag1325028 
In.1Tit.2.Gehaltsckgäuzuugg-Zuschüs"se: 
« a) Im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes 
vom 10. November 1861 . . 93500 — 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommene des 
gesammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise .112335 75 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M für alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 34,110 MA — — 
d) besondere Zulagen an Provisoren und weltliche Lehrerinnen 
à 90 X aus Kreisfonds . . . . 7020 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Quinquennien à 90 X für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 —X für die ständigen Verweser und weltlichen 
  
Lehrerinnen aus Kreisfonds 213,682 450 + — — 
b) Zulagen à 60 = an die im I. Dienstesdecennium I- 
stehenden Lehrer aus Kreisfonds . . . . 7000 — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
aà) im Allgemeinen . .38000-— 
b) zur Aufbesserung der Naturalverpflegsaversa . .32400— 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unter- 
stützungen für das aktive Lehrerpersonal: 
a) im Allgemeinen . . . 5143 — 
b) an Lehrer, welche Zeichnungsunterricht ertheilen 1372 — 
Latus,10021 03 
  
  
  
  
 
	        
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