Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1884. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes von Oberfranken beträgt für das 
Jahr 1884 2°·103,361 M., wovon ein Steuerprozent auf 21,033 M sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1884. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Ge- 
nehmigung. 
IV 
1. Der vom Landrathe beschlossenen Regelung der finanziellen Stellung des In- 
spektors der oberfränkischen Kreisackerbauschule, sowie der hiemit zusammenhängenden Fragen 
über die Höhe der zu erhebenden Verpflegsgebühren und die Zahl der aufzunehmenden 
Schüler ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Fixirung der Kreisfondszuschüsse 
für die drei sechskursigen, mit der Eigenschaft einer Kreisanstalt nicht bekleideten Real- 
schulen in Bamberg, Hof und Wunsiedel ertheilen Wir unbeschadet etwaiger Rechtsansprüche 
der betheiligten Gemeinden Unsere Genehmigung. 
Deßgleichen genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes über die Gewährung 
eines Kreisfondszuschusses für die vierkursige Realschule in Kronach und haben den für 
letztere bewilligten Betrag unter die Kreisausgaben einstellen lassen. 
3. Für die Bereitwilligkeit, womit der Landrath den für Förderung der Land- 
wirthschaft des Kreises überhaupt bestimmten, sehr beträchtlich erhöhten Betrag von 2000 = 
bewilligt hat, sprechen Wir demselben hiemit gerne Unsere Anerkennung aus.
	        
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