Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

  
  
  
  
125. 189 
Festgesetzter 
Cap.. Vortrag Betrag 
—s 
IIII Auf Erziehung und Bildung. 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 10936 68 
b) aus der Kreisschuldotation 16495 77 
I) Anschlag der ärarialischen Dienstwohmungen und Dien- 
gründe 82 —– 3 — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes 
vom 10. November 1861 l4 30 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens bes ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 126571 84 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 -X an alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 31,770 4 — — 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in den 
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 
850 -, der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 
680 X aus Kreisfonds . .6355572 
e) zur weiteren Aufbesserung des Minimal-Einkommens der 
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotations- 
Gesetzes bezeichneten Gemeinden auf 1000 J aus 
Kreisfonds . . . 5353 98 
Latus 826015 29 
  
  
  
 
	        
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