Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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lehrern zu ertheilenden wöchentlichen Unterrichtsstunden über das in der Schulordnung be- 
stimmte Maß hinaus zu erhöhen. 
Eine weitergehende Zusammenlegung von Kursen und Lehrfächern würde nicht nur 
eine bedenkliche Aenderung der Prüfungsordnung für das Lehramt voraussetzen und die den 
sechsklassigen Realschulen gewährte Berechtigung in Bezug auf den einjährig freiwilligen 
Militärdienst möglicherweise in Frage stellen, sondern auch die Realschulen des ihnen eigenen 
Charakters entkleiden, ihre Leistungsfähigkeit schwächer und doch nur in den seltensten Fällen 
einen nennenswerthen finanziellen Vortheil ermöglichen. 
3. Dem Antrage des Landrathes, es sei ohne Präjudiz für etwa bestehende Rechte 
zur Bildung neuer Abtheilungen eines Realschulkurses erst dann zu schreiten, wenn die 
normativmäßige Schülerzahl der bestehenden Abtheilungen überschritten ist, wird Unsere 
Kreisregierung, Kammer des Innern, die geeignete Bedachtnahme zuwenden. 
4. Der von dem Landrathe in anerkennenswerther Weise beschlossenen Erhöhung des 
Beitrages für Hebung der Viehzucht von 8000 JX auf 10,000 / ertheilen Wir gerne 
Unsere Genehmigung. 
5. Was den vom Landrathe neuerdings gefaßten Beschluß bezüglich der Einführung 
barmherziger Schwestern oder einer ähnlichen Genossenschaft in den oberbayerischen Kreis- 
Irrenanstalten betrifft, so verweisen Wir auf Unsere Entschließung unter Abschnitt IV. 
Ziff. 23 des Abschiedes für den Landrath von Oberbayern vom 24. März 1883, da seit- 
dem eine Aenderung in den hier in Betracht kommenden Verhältnissen nicht eingetreten ist. 
Die übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalten 
in München und in Gabersee gefaßten Beschlüsse sind von Uns bereits verbeschieden worden, 
in welcher Beziehung Wir auf die von Unserem Staatsministerium des Innern an 
Unsere Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern ergangenen Entschließungen 
vom 17. und 19. Januar l. Is. Nr. 731 und Nr. 776 verweisen. 
Dem Landrathe sprechen Wir bei diesem Anlasse für die von ihm bei der Errichtung 
der Kreis-Irrenanstalt Gabersee bewiesene große Opferwilligkeit hiemit gerne Unsere 
Anerkennung aus. 
6. Dem vom Landrathe bezüglich der Leistung eines Zuschusses von 42,150 JX aus 
Kreisfonds zur Erhöhung und Verstärkung der rechtsseitigen Hochwasserdämme der Donau 
von Irsching bis Gaden gefaßten Beschlusse ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
	        
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