Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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nicht schon allzu oft bei den Prüfungen gedient haben darf. In letzterem 
Falle ist es trocken und brüchig und kann in Bezug auf Gewicht und Gestalt 
merklich von seiner gewöhnlichen Beschaffenheit abweichen. Zeigt das Material 
ein nach dieser Richtung hin Bedenken erregendes Aussehen, z. B. viele zer- 
brochene Körner, abgestoßene Grannen und dergleichen, so ist es durch neues 
Material zu ersetzen. Dagegen ist es unbedenklich, wenn das Material in 
Bezug auf seine allgemeine Qualität von der gewöhnlichen marktgängigen 
Beschaffenheit abweicht, d. h. ein besonders gutes oder schlechtes seiner Gatt- 
ung ist, ja es ist aus allgemeinen Gründen sogar erwünscht, daß von Zeit 
zu Zeit auch derartige weniger häufig vorkommende Materialien bei der 
Prüfung der selbstthätigen Registrir-Waagen zur Anwendung kommen. 
Zur aichamtlichen Prüfung der Innehaltung des nach §. 1 Nr. 3 vor- 9. 
geschriebenen Spielraumes der Regulir-Einrichtung und der Fehlergrenzen nach Sprekllung gede- 
§. 2 wird zunächst die Waage durch Aufschüttung einer genügenden Quan- ir e 
tität des Materials, mit welchem die Prüfung ausgeführt werden soll, unter n alnr uifrett “ 
Berücksichtigung der hierauf bezüglichen Bemerkungen in Nr. 8 in regelrechten chen t 
Betrieb gesetzt. Nachdem einige selbstthätige Füllungen und Entleerungen der Füllungen. 
ohne Unterbrechung erfolgt sind, stellt man das Regulir-Gewicht auf den 
einen Grenzpunkt des für seine Verschiebung gewährten Spielraums ein und 
nimmt die gesonderte Abwägung von zehn einzelnen Füllungen mit Hülfe von 
Normalgewichten und Zulagegewichten vor, wobei besonders darauf zu achten 
ist, daß diese gesonderten Füllungen der Vorschrift des §. 1 Nr. 1 entsprechend 
in genau derselben Weise zu Stande kommen sollen, wie bei gewöhnlichem, 
nicht unterbrochenem Betriebe. Der Durchschnittswerth aus den Gewichten 
dieser sämmtlichen Füllungen wird als das wirkliche bei dieser Grenzstellung 
der Regulir-Einrichtung stattfindende Gewicht einer Füllung angenommen. 
Sodann wird das Regulir-Gewicht auf den anderen Grenzpunkt des für seine 
Verschiebung gewährten Spielraums eingestellt und in genau derselben Weise 
und mittelst derselben Anzahl von Füllungen das bei dieser Grenzstellung 
stattfindende Gewicht einer Füllung ermittelt. Das nachfolgende Beispiel wird 
sowohl diese Prüfungen als das weitere Prüfungsverfahren veranschaulichen. 
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