Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

Æ 29. 
2. 
27. 
2B. 
29 
30. 
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
36. 
37. 
38. 
39. 
40. 
41. 
42. 
das Gymnasium zu Pr. Stargardt, 
5 5½ „ Strasburg i. Westpr., 
» » „Thorn (verbunden mit 
dem Real-Gymnasium das.). 
Provinz Brandenburg 
Das Askanische Gymnasium zu Berlin, 
„ Französische Gymnasium daselbst, 
„ Friedrichs-Gymnasium daselbst, 
„ Friedrichs -Werder'sche Gymnasium 
daselbst, 
„ Friedrich-Wilhelms-Gymnasium das., 
„ Humboldts-Gymnasium daselbst, 
„ Joachimsthal'sche Gymnasium das., 
„ Gymnasium zum grauen Kloster das., 
„ Koöllnische Gymnasium daselbst, 
„ Königstädtische Gymnasium daselbst, 
„ Leibniz-Gymnasium daselbst, 
b„ Luisen-Gymnasium daselbst, 
ü„ Buisenstädtische Gymnasium daselbst, 
„ Sophien-Gymnasium daselbst, 
„ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
Gymnasium zu Brandenburg, 
die Ritter-Akademie daselbst, 
das Gymnasium zu Charlottenburg, 
„ » „ Eberswalde, 
½ n Frankfurt a. d. Oder, 
» » „ Freienwalde a. d. Od., 
6„ „ „ Friedeberg i. d. Neu- 
markt, 
  
  
51. 
52. 
53. 
54. 
55. 
56. 
57. 
58. 
59. 
60. 
61. 
62. 
63. 
64. 
65. 
66. 
67. 
68. 
*8)69. 
7o. 
71. 
72. 
313 
das Gymnasium zu Fürstenwalde, 
» „ Guben (verbunden mit 
dem Real-Gymnasium daselbst), 
das Gymnasium zu Königsberg i. d. Neu- 
mark, 
das Gymnasium zu Kottbus (verbunden 
mit dem Real-Progymnasium daselbst), 
das Gymnasinm zu Küstrin, 
(„ „ „ Landsberg a. d. Warthe 
(verbunden mit dem Real-Gymnas das.), 
das Gymnasium zu Luckau, 
„ Neu-Ruppin, 
„ Potsdam, 
„ » „ Prenzlau (verbunden 
mit dem Real-Gymnasium daselbst), 
das Gymnasium zu Sorau, 
„ Spandau, 
„ „ „ Wittstock, 
„ Pädagogium zu Züllichau. 
Provinz Pommern 
Das Gymnasium zu Anklam, 
„ Belgard, 
„ „ „Cöslin, 
„ „ „Colberg (verbunden 
mit dem Real-Gymnasium daselbst), 
das Gymnasium zu Demmin, 
„ Dramburg, 
„ Greiffenberg, 
„ „ „Greifswald (verbun- 
den mit dem Real-Gymnasium das.), 
1# 
V 1 
’7y 
L 77 
*) Die Gymnasien und Progymnasien an Orten, an welchen sich eine zur Ertheilung wissenschaftlicher 
Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigte Anstalt der unter A. b. B. 
oder C. a. aa aufgeführten Kategorien (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium oder höhere Birdne 
schule) mit obligakorischem Unterricht im Latein nicht befindet, sind befugt, derartige Befähigungszeugnifsse auch 
ihren von der Theilnahme am Unterricht in der griechis chen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, in- 
sofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach 
mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrer- 
kollegiums über genügende Aneignung des entsprechendeu Lehrpensums erhalten haben. 
Zur Zeit sind dies die in dem Verzeichniß mit einem * bezeichneten Gymnasien und Progymna= 
sien (A. a und B. a). 
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