Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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XVII. Elsaß-Lothringen. 3. das Real-Gymnasium zu Schlettstadt, 
1. Das Real-Gymnasium zu Gebweiler, 4. „ „ „ „ Straßburg i. Els. 
2., „ 6 „Metz (verbunden (verbunden mit dem Lyzeum daselbst.) 
mit dem Lyzeum daselbst), - 
C. Ober-Realschulen. 
I. Königreich Preußen. Provinz Schleswig-Holstein. 
Provinz Brandenburg. 19. Die Ober-Realschule zu Kiel. 
)1. Die — Werdersche Ober-Realschule Rheinprovinz. 
zu Berlin, v 
#2., Luisenstädtische Ober-Realschule das. 10. Die Ober-Realschule zu Coblenz, 
3.„ Ober-Realschule zu Potsdam. 1— 6 „ „Cöln, 
112. " „ „ „ Elberfeld. 
rovinz Schlesien. 
P 3 Schles II. Königreich Württemberg. 
  
f4. Die Ober-Realschule zu Breslau. 
15., „ „ „ Brieg, sl. Die Realanstalt zu Reutlingen, 
6. „ „ „Gleiwitz. 2. " „ „ Stuttgart, 
Provinz Sachsen. 1 9.4 " Ulm. 
7. Die Ober-Realschule zu Halberstadt, III. Elsaß-Lothringen. 
18. „ Gurericke-Schule zu Magdeburg. Die Gewerbeschule zu Mülhausen im Elsaß. 
6. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Progymunasten. 
I. Königrei . 
Königreich Preußen 4. das Progymnasium zu Löbau, 
Provinz Ostpreußen. 5. „ „ „Neumark i. Westpr., 
1. Das Progymnasium zu Königsberg i. Ostpr, 6. , » »Schwetzs 
2.,, ·,, „Lötzen. 
Provinz Westpreußen. Provinz Brandenburg. 
3. Das Progymnasium zu Pr. Friedland. 7. Das Progymnasium zu Schwedt a. d. Oder. 
4)0 Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
  
 
	        
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