Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1882 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1884. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Schwaben und Neuburg beträgt 
für das Jahr 1884 3°598,739 M., wovon ein Steuerprozent auf 35,987 X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1884. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Ge- 
nehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Ent- 
schließungen: 
1. Der vom Landrathe beschlossenen Zweckbestimmung des Stipendiums für Stu- 
dirende der landwirthschaftlichen Centralschule Weihenstephan ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes über die künftige Höhe der speziellen Kreisfonds- 
zuschüsse für Gehaltsergänzungen und Dienstalterszulagen der Reallehrer an den kleineren 
sechskursigen und an den vierkursigen Realschulen des Regierungsbezirkes ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung und verweisen hiewegen im Uebrigen auf die von Unserem 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten unter'm 14. April 
1884 ad Nr. 14,185 erlassene Entschließung. 
3. Desgleichen genehmigen Wir dem Beschlusse des Landrathes entsprechend, daß 
das Defizit von 1,097 J 66 J, womit die Jahresrechnung der Kreisrealschule in
	        
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