Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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hilfsbedürftige Hagelbeschädigte in den Bezirksämtern Neuburg a. D., Donauwörth und 
Nördlingen, ferner in Bezug auf die Zuwendung der etwa anfallenden Erübrigungen 
des allgemeinen Kreisreservefonds für 1884 an den Maximilians-Hilfsfond gefaßt wor- 
den sind. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir 
demselben in Anbetracht der von ihm an den Toag gelegten Opferwilligkeit und regen Für- 
sorge für alle Zweige der Kreisverwaltung Unsere wohlgefällige Anerkennung und 
versichern ihn Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 6. Mai 1884. 
Ludwig. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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