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vom 23. Mai 1846, die Ausscheidung der Kreislasten von den Staatslasten und die
Bildung der Kreisfonds betreffend, nicht betrachtet werden kann. Wir beauftragen jedoch
Unsere Kreisregierung, den Landrath bei seinem nächsten Zusammentritte ausdrücklich
darauf aufmerksam zu machen, daß die isolirte Lateinschule zu Windsheim bei einer so
mangelhaften Besetzung mit Lehrpersonal in ihrer bisherigen Organisation mit fünf Klassen
nicht aufrecht erhalten werden kann und daß dieselbe, soferne der Landrath auch für die
Folge seine Zustimmung zur Dotation einer dritten Studienlehrerstelle an dieser Schule
verweigert, die Anstalt auf eine Lateinschule mit nur drei Lateinklassen zurückgeführt
werden muß.
4. Der vom Landrathe beschlossenen Aufhebung der Lehramtsverweserstelle der bis-
herigen Lateinschule zu Roth, welche mit dem 1. Oktober laufenden Jahres einzutreten
hat, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. Unser Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten wird nach Thunlichkeit Sorge tragen, dem daselbst
verwendeten geprüften Lehramtskandidaten bis zu diesem Termine eine anderweitige Ver-
wendung zu verschaffen.
5. Indem Wir den Beschlüfssen des Landrathes über die Verwaltung und Zwweck-
bestimmung der bei der Kreislandwirthschaftsschule Lichtenhof und der Kreisackerbauschule
Triesdorf angesammelten Fonds Unsere Genehmigung ertheilen, behalten Wir Uns
die jeweilige Prüfung und Verbescheidung von Anträgen auf Verfügung über das in Rede
stehende Kapitalvermögen selbst vor.
6. Der Landrath hat beschlossen, der Stadtgemeinde Weißenburg den ihr bei Um-
wandlung der dortigen früher sechskursigen Realschule in eine vierkursige Realschule er-
wachsenen Mehraufwand im einmaligen Betrage von 468 4 93 J aus dem allgemeinen
Reservefond für das Jahr 1883 zu vergüten.
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung.
7. Dem Beschlusse des Landrathes vom 15. November 1883 über die Verlängerung
des mit der Stadtgemeinde Nürnberg zur provisorischen Unterbringung der Kreisrealschule
daselbst abgeschlossenen Miethvertrages haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt.
Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 10. Januar dieses Jahres.
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