Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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vom 23. Mai 1846, die Ausscheidung der Kreislasten von den Staatslasten und die 
Bildung der Kreisfonds betreffend, nicht betrachtet werden kann. Wir beauftragen jedoch 
Unsere Kreisregierung, den Landrath bei seinem nächsten Zusammentritte ausdrücklich 
darauf aufmerksam zu machen, daß die isolirte Lateinschule zu Windsheim bei einer so 
mangelhaften Besetzung mit Lehrpersonal in ihrer bisherigen Organisation mit fünf Klassen 
nicht aufrecht erhalten werden kann und daß dieselbe, soferne der Landrath auch für die 
Folge seine Zustimmung zur Dotation einer dritten Studienlehrerstelle an dieser Schule 
verweigert, die Anstalt auf eine Lateinschule mit nur drei Lateinklassen zurückgeführt 
werden muß. 
4. Der vom Landrathe beschlossenen Aufhebung der Lehramtsverweserstelle der bis- 
herigen Lateinschule zu Roth, welche mit dem 1. Oktober laufenden Jahres einzutreten 
hat, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. Unser Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten wird nach Thunlichkeit Sorge tragen, dem daselbst 
verwendeten geprüften Lehramtskandidaten bis zu diesem Termine eine anderweitige Ver- 
wendung zu verschaffen. 
5. Indem Wir den Beschlüfssen des Landrathes über die Verwaltung und Zwweck- 
bestimmung der bei der Kreislandwirthschaftsschule Lichtenhof und der Kreisackerbauschule 
Triesdorf angesammelten Fonds Unsere Genehmigung ertheilen, behalten Wir Uns 
die jeweilige Prüfung und Verbescheidung von Anträgen auf Verfügung über das in Rede 
stehende Kapitalvermögen selbst vor. 
6. Der Landrath hat beschlossen, der Stadtgemeinde Weißenburg den ihr bei Um- 
wandlung der dortigen früher sechskursigen Realschule in eine vierkursige Realschule er- 
wachsenen Mehraufwand im einmaligen Betrage von 468 4 93 J aus dem allgemeinen 
Reservefond für das Jahr 1883 zu vergüten. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. 
7. Dem Beschlusse des Landrathes vom 15. November 1883 über die Verlängerung 
des mit der Stadtgemeinde Nürnberg zur provisorischen Unterbringung der Kreisrealschule 
daselbst abgeschlossenen Miethvertrages haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt. 
Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 10. Januar dieses Jahres. 
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