Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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8. Dem Beschlufse des Landrathes über die Gewährung von außerordentlichen Unter- 
stützungen aus dem Kreispensionsfond für technische Schulen an die Hilfslehrerswittwe 
Krauser und die Pedellswittwe Höfner von Nürnberg ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung. 
9. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der aus den Kleider-Aversal-Beiträgen 
für Kranke der dritten Klasse der Kreis-Irrenanstalt Erlangen angesammelten Erübrigungen 
haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, in welcher Hinsicht Wir auf die von 
Unserem Staatsministerium an die Regierung, Kammer des Innern, von Mittelfranken 
ergangene Entschließung vom 29. Dezember vorigen Jahres Nr. 17,398 verweisen. 
Den übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren- 
anstalt Erlangen gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gleichfalls Unsere Genehmigung. 
10. Dem vom Landrathe in der Sitzung vom 9. November 1888 gefaßten Be- 
schlusse, wodurch derselbe unter Erhöhung der bezüglichen bisherigen Position um 1000 MA 
zur Unterstützung distriktiver und gemeindlicher Armenpflegen, insbesondere zum Unterhalte 
von Geisteskranken in der Kreis-Irrenanstalt Erlangen, ferner zur Gewährung von Frei- 
plätzen an mittelfränkische Geisteskranke in der Kreis-Irrenanstalt den Betrag von 
10,000 „X bewilligt hat, ertheilen Wir hiemit gerne Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir dem- 
selben neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen 
Bestrebens für Förderung der Kreis-Interessen sowie die wiederholte Versicherung Unserer 
Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 6. Mai 1884. 
Ludwig. 
Dr. Krhr. v. Kuz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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