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künftige Uebernahme der Kosten auf Centralfonds beigefügt hat, eine erfolgreiche Aufnahme
des erforderlichen Bedarfes in das Staatsbudget aber, wie eine solche auf die wiederholten
Bitten des Landrathes in den an denselben gerichteten Abschieden vom 25. März 1873
und 10. April 1874 in Aussicht gestellt wurde, bei den obwaltenden Verhältnissen auch
gegenwärtig nicht ausführbar erscheint, haben Wir die Wiedereinstellung des abgestrichenen
Bedarfes in den Voranschlag der Kreisausgaben des Regierungsbezirkes angeordnet.
2. Den Beschlüssen des Landrathes über die Gewährung bestimmter jährlicher Kreis-
sondszuschüsse für die Realschulen in Amberg und Neumarkt ertheilen Wir unbeschadet
der Bestimmungen des §. 1 Unserer Verordnung vom 7. Januar 1875 (Gesetz= und
Verordnungsblatt S. 13 und 14) und der hiezu ergangenen Vollzugsvorschriften vom
10. Januar 1875 (Cultus-Min.-Blatt S. 5—7), sowie mit dem Vorbehalte Unsere
Genehmigung, daß hiedurch auch die speziellen Verbindlichkeiten, welche die Kreisgemeinde
durch den von Uns genehmigten Landrathsbeschluß vom 10. Dezember 1872 bezüglich der
Personalexigenz der Realschule in Neumarkt übernommen hat, keine Aenderung erleiden.
In gleicher Weise genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes, wodurch auch für
die Realschule in Weiden ein bestimmter Kreisfondszuschuß bewilligt und nachträglich für
das vierte Quartal des Jahres 1883 der Betrag von 2,500 -4 aus den Erübrigungen
des Kreises für 1883 gewährt wurde.
Dabei drücken Wir dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg für die Be-
reitwilligkeit, womit er Unseren, im vorjährigen Landrathsabschiede ausgesprochenen Er-
wartungen bezüglich der Wiederbewilligung eines Kreisfondszuschusses für die Realschule in
Weiden entgegenzukommen bestrebt war, gerne Unsere Anerkennung aus und knüpfen
hieran die Hoffnung, daß der Landrath in richtiger Erkenntniß des hohen Werthes des
technischen Unterrichts sich auch fernerhin die kräftigste Pflege und Förderung der im Re-
gierungsbezirke bestehenden Realschulen werde angelegen sein lassen.
3. Die zu Stipendien für Schüler technischer und landwirthschaftlicher Schulen vom
Landrathe bewilligte Summe haben Wir unter die Kreisausgaben einstellen lassen, und
beauftragen Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, der Oberpfalz und von Regens-
burg, bei Verwendung dieser Summe auf die vom Landrathe hierüber getroffene Bestimm-
ung entsprechend Bedacht zu nehmen.
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