Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

378 
4. Den vom Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt 
Karthaus-Prüll gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen, und ver- 
binden damit die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 9. Mai 1884. 
Ludwig. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Niedel. Frhr. v. Fellitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
Ueber sicht 
der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen des Regierungsbezirkes 
der Oberpfalz und von Regensburg für das Jahr 1884. 
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
— æ 
I. Abschnitt. 
Areis-Ansgaben. 
J. Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen 9727 37 
Summa Cap. I für sich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.