Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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mit Rücksicht auf die sämmtlichen aus Centralfonds zu bestreitenden Bedürfnisse für Er- 
ziehung und Unterricht die Möglichkeit gegeben ist, ein den Bitten des Landrathes ent- 
sprechendes Postulat an die Kammern des Landtags zu bringen. 
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten wird 
bei seinerzeitiger Aufstellung der Bedarfsvoranschläge für das Staatsbudget diese Frage 
wiederholt in Erwägung ziehen. 
4. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Festsetzung des Voranschlages der 
Kreisbaugewerkschule in Kaiserslautern für das Jahr 1884 haben Wir die Genehmigung 
ertheilt und die für diese Anstalt bewilligte Summe von 31,791 J/4 29 J unter die 
Kreisausgaben einstellen lassen. 
5. Gerne genehmigen Wir ferner den Beschluß, durch welchen der Landrath dem 
„Fond für Verbesserung der Lage der Taubstummen und Idioten in Frankenthal“ abermals 
die Summe von 20,000 M. zugewendet hat, und beauftragen Unsere Regierung, Kammer 
des Innern, der Pfalz zur Durchführung der dem Zwecke dieses Fonds entsprechenden 
Maßregeln im Benehmen mit dem ständigen Landrathsausschusse der nächsten Landraths- 
versammlung geeignete Vorschläge zu machen. 
6. Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung des Zuschusses für die landwirthschaft- 
liche Fortbildungsschule in Zweibrücken, dann der Stipendien für Schüler landwirthschaft- 
licher Unterrichtsanstalten, insbesondere der Kreiswinterschule in Kaiserslautern und der 
landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
7. Bei seinem auf Reorganisation der pfälzischen Immobiliar-Brandversicherungs- 
Anstalt gerichteten Bestreben hat der Landrath auch einen etwaigen Anschluß dieser Anstalt 
an jene der sieben rechtsrheinischen Kreise in's Auge gefaßt, und um Mittheilung darüber 
an den ständigen Landrathsausschuß gebeten, ob und unter welchen Bedingungen ein solcher 
Anschluß zu ermöglichen wäre. 
Unser Stnatsministerium des Innern hat bereits dießbezügliche einleitende Verfügung 
getroffen, nach deren Ergebniß Wir gegebenen Falles seiner Zeit in der Sache weiterer 
Antragstellung entgegensehen. 
8. Der vom Landrathe ausgesprochenen Hoffnung, daß der Wirkungskreis der für 
das Königreich Bayern geplanten Hagelversicherungsanstalt auf die Pfalz erstreckt werde, 
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