Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Hosdienst-Machrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
7. Juni l. Is. den Hauptmann z. D. und 
Landwehr-Bezirks-Kommando-Adjutanten in 
Dillingen, Viktor Freiherrn von Andrian- 
Werburg, auf allerunterthänigstes Ansuchen 
zu Allerhöchstihrem Kämmerer zu ernennen; 
  
unter'm 24. Juni l. Is. den quiescirten 
Ministerialrath Franz kaver von Schön-= 
werth auf dessen Ansuchen wegen vorge- 
rückten Lebensalters und Krankheit unter wohl- 
gefälliger Anerkennung seiner ersprießlichen 
Dienstleistungen mit 1. Juni 1884 der Vor- 
standschaft der k. Hofrechnungs-Revisionsstelle 
zu entheben, und 
dagegen von oben genanntem Tage an 
unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Ver- 
ordnung vom 17. April 1853, die Behand- 
lung des Hofrechnungswesens betreffend, den 
Regierungsrath im k. Staatsministerium der 
Finanzen, Anton Ulsamer, unbeschadet 
seiner jetzigen Berufspflichten und im Ver- 
trauen auf seine Treue und Ergebenheit, zum 
Vorstande der k. Hofrechnungs-Revisions- 
stelle zu ernennen. 
Ordens-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
24. Mai l. Is. dem Grafen Ludwig Ma- 
rogna, Mitglied des internationalen Appell- 
hofes in Alexandrien, das Komthurkrenz des 
Verdienstordens vom heiligen Michael zu 
verleihen. 
Allielich Auerhächst- Genehmiguns ur 
Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
28. Januar ds. Is. dem k. Kammerjunker 
Maximilian Freiherrn von Wendland 
die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen des ihm von dem Präsidenten der 
Vereinigten Staaten von Venezuela verliehenen 
Ordens der Büste Simon Bolivar's (IV. 
Klasse), dann 
unter'm 24. Juni l. Is. dem Domänen= 
rath Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs 
Maximilian in Bayern, Joseph Peter, 
die gleiche Bewilligung für das ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Sachsen 
verliehene Ritterkreuz I. Klasse des k. säch- 
sischen Albrechts-Ordens zu ertheilen.
	        
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