Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

479 
Blatt 
    
Gesetz und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
. 46. 
München, den 18. Oktober 1884. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 16. Oktober 1834, Ecrgänzungen der Vorschriften über Einrichtung und Beglaubigung 
von Abel'schen Petroleumprobern betr. — Ordensverleihung. 
  
  
Nr. 13,491. 
Bekanntmachung, Ergänzungen der Vorschriften über Einrichtung und Beglaubigung von 
Abel'schen Petroleumprobern betr. 
Königliches Staatsministerium des Innern. 
Auf Grund des §. 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 über das 
gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum (Reichs-Gesetzblatt vom Jahre 1882 
Seite 40) werden die nachstehenden Ergänzungen und. Abänderungen der in den Bekannt- 
machungen vom 31. Mai 1883 (Gesetz= und Verordn.-Blatt vom Jahre 1883 Seite 353 
und 370) enthaltenen Vorschriften über Einrichtung und Beglaubigung von Abel'schen Petro- 
leumprobern hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
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