Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

  
eseh— und VerorduuugsPlail 
für das 
Königreich Bayern. 
I 43. 
München, den 17. November 1884. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 8. November 1884, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Be- 
fähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. — Bekanntmachung 
vom 11. November 1884, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht an 
Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein für Bayern betreffend. — Hofdienst- 
Tachrichten. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden 
ekoration. 
  
Nr. 14,340. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. 
Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Unter Bezug auf §. 90, 3 der Ersatz-Ordnung (Wehrordnung für das Königreich 
Bayern vom 21. November 1875 Theil 1) und im Anschluß an die Bekanntmachung vom 
9. Mai d. Is. (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 3114) folgt umstehend Abdruck dreier 
Ausschreiben des Reichskanzlers vom 24. v. Mts., welche im Centralblatte für das Deutsche 
Reich Seite 282 und 284 enthalten sind. 
München, den 8. November 1884. 
v. Maillinger. Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Schlereth. 
82
	        
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