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Geschäftsthätigkeit im verflossenen Jahre an das k. Staatsministerium des Innern Bericht
zu erstatten.
II. Untersuchungsanstalt der landwirthschaftlichen Kreisversuchsstation zu Speyer.
12) Die Bestimmungen der Ziffern 1, 2, 1, 5, 6, 7, 10 und 11 finden, mit
Ausnahme der Vorschrift über die Führung eines Kontrolverzeichnisses (Ziff. 7 Abs. 4), auf
die Untersuchungsanstalt zu Speyer gleichmäßige Anwendung.
Die Verpflichtung des Vorstandes und der bei der Untersuchungsanstalt verwendeten
Assistenten erfolgt im Auftrage der k. Regierung der Pfalz, Kammer des Junern, durch
einen Kommissär derselben. Das Verpflichtung protokoll ist bei der genannten Regierung
anszubewahren.
München, den 2. Februar 1884.
Dr. Fihr. v. Lutz. Dr. v. Fäusile. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feiligzsch.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Schlereth.