Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

Geseh=  und  Verorduungs  Rlit

für  das

Königreich  Bayern.

*  B.

München,  den  15.  Februar  1884.

 

Inhalt:s-Gesetz

  vom  13.  Februar  1884,  die  Hageloersicherungsanstalt  betreffend.

 

 

Gesetz,  die  Hagelversicherungsanstalt  betreffend.

tnudwig  l.

von  Gottes  Gnaden  König  von  Bayern,  Pfalzgraf  bei  Phein,
LHerzog  von  Bayern,  Franken  und  in  Schwaben  ete.  ete.

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung
der  Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kämmer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,
was  folgt:

Art.  1.

Zum  Zmwecke  der  Versicherung  gegen  Hagelschaden  wird  eine  öffentliche  Hagelversicherungsanstalt
  auf  Gegenseitigkeit  errichtet.

Dieselbe  genießt  die  Rechte  der  milden  Stiftungen  und  hat  ihren  Sitz  in  München.

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