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zirke Moosburg gelegene Suͤnzhausen gehoͤrig zu ver-
pflichten.
Diese Verpflichtung ging am 12. August 1820., also
Wechen nach der des Holzmann vor sich.
Im Frühling des darauf folgenden Jahres 1821 sah
sich die Kreisregierung veranlaßt, dem nach Pfaffenhofen
abgeordneten damaligen Regierungsassessor Stefenelli
eine Visitation der Patrimonialgerichte in diesem Amts-
bezirke in Hinsicht auf die Behandlung des Tar= und
Stempelwesens zu übertragen.
Das Ergebniß bey dem Patrimontalgerichte Rohrbach
ist in seiner Art wohl einzig. In den 5 Jahren 187X, 1873
und der ersten Hälfte des Jahres 1373 hatten bey dieser
Behörde 107 Verhandlungen im Gebiete der nicht streiti-
gen Gerichtsbarkeit statt gefunden; nur bey 10 aber wa-
ren die gesetzlichen Vorschriften über das Maß der Ta-
xren eingehalten, in 01 aber bald mehr, bald weniger
bedeutend überschritten worden.
Dazu kamen noch viele neuerlich entdeckte Siegelde-
frandationen.
Was das Landgericht Pfaffenhofen unterm 27. Octo-
ber 1810 aus Anlaß der Kreitmayer'schen Beschwerde be-
richtet, fand sich nicht nur auf das vollkommenste be-
stätiget, sondern es ward überdieß zur Gewißheit, daß
die Angaben desselben weit hinter der Wahrheit zurückge-
blieben waren. Und doch war das Matrimonialgericht
nicht unvorbereitet überrascht worden; denn es hatte der
von Koch seinem Gerichtshalter in einem Schreiben vom
7. May 1321. von der bevorstehenden Ankunft eines Re-
gierungscommissärs Nachricht gegeben, wie der Tetztere
während seines Aufenthaltes zu Rohrbach ans dem ihm
theilweise zum Lesen vorgezeigten Original-Schreiben selbst
ersehen hatte.
VBerhandl. XIII. Band. 21