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Der Preis für Siegelmarken beträgt für das erste Tausend, einschließlich des zur
Anfertigung der Siegelmarken nöthigen Stempels, 10 -4, für jedes weitere Tausend 44
3) Die Benützung von sogenannten Selbstfärbeapparaten bei dem Gebrauche der
Schwarzdrucksiegel unterliegt keinem Bedenken. Die dazu nöthigen Siegelplatten sind jedoch
vom k. Hauptmünzamte zu beziehen, welches dieselben ohne Verwendung eines Siegel—
stöckchens abgeben wird, wodurch sich der Preis des Schwarzdrucksiegels um 1.M mindert.
Das k. Hauptmünzamt ist auch in der Lage, die Siegelplättchen auf eingesendete
Selbstfärbeapparate aufzulöthen, falls es die Gemeindebehörden wünschen oder denselben
keine Gelegenheit geboten ist, diese Arbeit, welche zur Erlangung guter Abdrücke mit großer
Sorgfalt gefertigt werden muß, durch verläßige Gewerbsleute am Sitze der Gemeinde selbst
ausführen zu lassen.
München, den 23. Februar 1884.
rhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
Z„ Ordens-Verleihungen.
Hosdienst-Machricht. *4
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter
dem 10. Dezember vor. Is. den Königlichen
Maximiliansorden zu verleihen:
in der Klasse der Wissenschaft
den ordentlichen öffentlichen Professoren an
der kgl. Universität München, Dr. Karl
von Prantl und Dr. Karl von Voit;
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
28. Januar lauf. Is. den Hauptmann und
Compagnie-Chef im Infanterie-Leibregiment,
Paul von Cramon, und den Kammer-
junker und Premierlieutenant i. d. R., Kasi=
mir Grafen von Leyden, Legationssekretär
bei der kaiserlich Deutschen Gesandtschaft in
Washington, auf allerunterthänigstes Ansu-
chen zu Allerhöchstihren Kämmerern zu er-
nennen.
in der Klasse der Kunst
dem k. k. österreichischen Oberbaurathe Fried-
rich Schmidt in Wien und dem Maler
Eduard Steinle, Direktor des Städellschen
Kunstinstituts in Frankfurt am Main.