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glaubhafte Nachweise über seine Beschäftigung im Hufbeschlaggewerbe während eines Zeit—
raumes von mindestens drei Jahren beizufügen.
Außerdem sind in dem Gesuche, unter Beilegung eines Geburtsscheines, der Ort,
wo der Bewerber sich aufhält, und die Adresse, unter welcher die Vorladung zur Prüfung
an ihn zu erlassen ist, genau anzugeben.
Von der Beibringung des in Absatz 1 bezeichneten Nachweises einer dreijährigen Be—
schäftigung im Hufbeschlaggewerbe sind entbunden diejenigen Hufschmiede, welche bei den
Truppentheilen (in den Eskadrons-, Batterie= 2c. Schmieden) genügend ausgebildet worden
sind und darüber ein Zeugniß nach dem beiliegenden Formular à erhalten haben.
Der Vorsitzende der Prüfungs-Kommission entscheidet über die Zulassung zur Prüfung,
theilt das Ergebniß den Gesuchstellern mit und vollzieht gleichzeitig die Einberufung der
Zugelassenen zur Prüfung.
Der Einberufene hat sich zu 'der bestimmten Zeit pünktlich am Prüfungsorte einzu-
finden, beim Vorsitzenden der Prüfungs-Kommission zu melden und dabei sich durch Vor-
zeigung des Einberufungsschreibens sowie durch eine amtliche Legitimation über die Iden-
tität seiner Person auszuweisen. Bezüglich der nicht rechtzeitig Erschienenen entscheidet die
Prüfungs-Kommission, ob dieselben zur nämlichen Prüfung noch zuzulassen oder zurückzuweisen
sind. Hiebei ist insbesondere in Berücksichtigung zu ziehen, ob ein entschuldbares Ver-
säumniß vorliegt und ob der Betreffende ohne erhebliche Störung oder Verzögerung des
ganzen Prüfungsgeschäftes noch geprüft werden kann.
8 4.
Die Prüfung besteht aus folgenden vier Abschnitten:
1) Anfertigung eines gewöhnlichen Hufeisens (Sommer= oder Winterbeschlag);
2) Anfertigung eines Hufeisens nach Angabe der Prüfungs-Kommission für einen
fehlerhaften oder kranken Huf oder für ein Pferd mit fehlerhafter Stellung und
Gangart;
3) vollständige Ausführung des Beschlages an mindestens einem Pferdehufe;
4) mündliche Beantwortung von Fragen über Beschaffenheit und Pflege der Hufe,
über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Beschlagsarten, sowie über das
Beschlagen fehlerhafter und kranker Hufe.