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Formular B.
Früfungs-Zenguiß.
Dem Hufschmied N. N. zu N., geboren den in N., wird
hiemit bestätigt, daß er die
Prüfung für den Hufbeschlag
in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 1. März 1884, die Prüfung der Huf-
schmiede betr., bestanden hat.
Gegenwärtiges Zeugniß gilt für den ganzen Umfang des Deutschen Reiches.
N., den
(Siegel.)
fl. P. Prüfungs-Kommission für den BHufbeschlag.
Der Vorsitzende:)
"*) Bemerkung. Die von den Hufbeschlaglehranstalten in München und Würzburg und von der
Militärlehrschmiede ausgestellten Prüfungszeugnisse ergehen unter der Fertigung der
Direktion der k. Central-Thierarzneischule in München, beziehungsweise des Vorstandes
der k. Hufbeschlagschule in Würzburg und der Vorstände der k. Militärlehrschmiede
in München.