Volltext : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Die  Arbeiterfrage.  515

übergetragen  wird,  während  doch  sowohl  Ursachen  als  thatsächliche  Verhältnisse
  wesentlich  verschieden  sind.  Eine  solche  Schilderung  kann  an
sich  ganz  wahr  sein  und  sie  mag  einen  tiefen  Eindruck  machen;  auch
soll  gar  nicht  gesagt  sein,  dass  sie  nicht  dringende  Aufforderungen  zum
Handeln  an  die  Hand  gebe:  aber  mit  der  Arbeiterfrage  hat  sie  nichts
zu  thun,  oder  höchstens  nur  in  so  ferne,  als  auch  Arbeiter  in  völlige  Armuth
  verfallen  können  und  dann  die  für  die  Armen  überhaupt  zu  treffenden
  Maassregeln  auch  ihnen  zu  gut  kommen.  Der  Arbeiter  ist  nicht
nothwendig  arm  in  diesem  technischen  Sinne;  die  Uebelstände,  über  welche
er  sich  beschwert,  liegen  zum  bedeutenden  Theile  auf  einem  ganz  anderen
Felde;  und  die  itzige  Arbeiterbewegung  verwirft  mit  Enträstung  jede
nach  Almosen  aussehende  Hülfe.  —  Ebenso  muss,  wenn  auch  aus  anderen
Gründen,  die  zahlreiche  Klasse  der  häuslichen  Dienstboten  bei  Seite  gelassen
werden,  obgleich  sie  ebenfalls  einen  Lobn  beziehen.  Ihre  ganze  Lage  ist
eine  durchaus  andere,  und  die  Dienstboten  haben  sich  desshalb  auch  an
der  Arbeiterbewegung  bis  itzt  gar  nicht  betheiligt,  werden  es  wohl  auch
kaum  je  thun.  —  Nicht  gerechtfertigt  wäre  es  endlich,  die  in  industriellen
Unternehmungen  Bediensteten  höherer  Klassen  unter  den  Begriff  der  Arbeiter
  zu  ziehen,  also  z.  B.  technische  Directoren,  Chemiker  in  Fabriken,
Bergbau-  uud  Hüttenbeamte,  Commis  in  kaufmännischen  Geschäften.  Dieselben
  erhalten  allerdings  ebenfalls  Lohn  und  sind  in  der  Regel  nicht  mit
Kapital  bei  dem  Unternehmen  betheiligt,  auch  nur  ausnahmsweise  bei  dem
schliesslichen  Reingewinne;  allein  theils  verrichten  sie  keine  Handarbeit,
theils  ist  ihre  Stellung  zu  dem  Unternehmen  eine  wesentlich  verschiedene,
und  zwar  nicht  blos  hinsichtlich  der  Höhe  des  Gehaltes,  sondern  namentlich
  weil  ihre  geistigen  Kräfte  für  den  Fortgang  und  Erfolg  des  Geschäftes
nicht  nur  in  der  Masse  soudern  in  ihrer  Besonderheit  sehr  wesentlich  sind,
somit  nicht  nach  Belieben  entbehrt  oder  vertauscht  werden  können,  endlich
weil  die  Erreichung  einer  selbstständigen  Stellung  ihnen  möglich,  sehr
Vielen  sogar  ganz  gewiss  ist.  So  ist  denn  auch  keine  Rede  davon,  dass
Bedienstete  dieser  Art  an  den  Arbeiterbewegungen  Antheil  nähmen  !).

 

 

1)  Vielleicht  hätten  auch  noch  die  vom  Staate  bei  Gewerbeunt  h  gen,  2.  B.  bei
Berg-  und  Häüttenwerken,  Eisenbahnen,  Fabriken,  beschäftigten  Arbeiter  ausgenommen  werden
  sollen,  Indem  dieselben  bei  der  Festigkeit  der  Dienstverbältnisse  und  bei  der  gewöhnlich
bewilligten  Versorgung  der  urbeitsunfähig  Gewordenen  und  dor  hinterlassenen  Familien  eher
die  Stellung  von  niederen  Beamten  als  von  Arbeitern  einzunehmen  scheinen  und  sich  wohl
auch  als  solche  selbat  betrachten.  Auch  ist  nicht  bekannt,  dass  sich  Arbeiter  dioser  Art  bis
itzt  den  Vereinen  und  Bewegungen  angeschlossen  hätten.  Dennoch  erscheinen  die  Gründe
gegen  die  Einräumung  eiuer  Ausnahmestellung  Überwiegend.  Die  Verhältnisse  solcher  Arbeiter
  sind  fast  gunz  die  allgemeinen  In  Beziehung  auf  die  Grösse  des  Lohnes,  die  grosse
Unwahrscbeinlichkeit  einer  selbstsfändigen  Stellung,  die  ärmliche  Wohnung,  die  Störung  des
Famtllenlebens;  damit  ergeben  sich  denn  aber  auch  die  alttlichen  und  socialen  Folgen.  Ob
die  angedeutsten  Vorthelle  ärarischen  Dienstes  und  wohl  auch  die  strengere  Disciplin  das
Anschliossen  an  die  Forderungen  der  Arbeiter  verbindern  oder  nicht,  kann  auch  nicht  ent-83*