Die Arbeiterfrage. 515
übergetragen wird, während doch sowohl Ursachen als thatsächliche Verhältnisse
wesentlich verschieden sind. Eine solche Schilderung kann an
sich ganz wahr sein und sie mag einen tiefen Eindruck machen; auch
soll gar nicht gesagt sein, dass sie nicht dringende Aufforderungen zum
Handeln an die Hand gebe: aber mit der Arbeiterfrage hat sie nichts
zu thun, oder höchstens nur in so ferne, als auch Arbeiter in völlige Armuth
verfallen können und dann die für die Armen überhaupt zu treffenden
Maassregeln auch ihnen zu gut kommen. Der Arbeiter ist nicht
nothwendig arm in diesem technischen Sinne; die Uebelstände, über welche
er sich beschwert, liegen zum bedeutenden Theile auf einem ganz anderen
Felde; und die itzige Arbeiterbewegung verwirft mit Enträstung jede
nach Almosen aussehende Hülfe. — Ebenso muss, wenn auch aus anderen
Gründen, die zahlreiche Klasse der häuslichen Dienstboten bei Seite gelassen
werden, obgleich sie ebenfalls einen Lobn beziehen. Ihre ganze Lage ist
eine durchaus andere, und die Dienstboten haben sich desshalb auch an
der Arbeiterbewegung bis itzt gar nicht betheiligt, werden es wohl auch
kaum je thun. — Nicht gerechtfertigt wäre es endlich, die in industriellen
Unternehmungen Bediensteten höherer Klassen unter den Begriff der Arbeiter
zu ziehen, also z. B. technische Directoren, Chemiker in Fabriken,
Bergbau- uud Hüttenbeamte, Commis in kaufmännischen Geschäften. Dieselben
erhalten allerdings ebenfalls Lohn und sind in der Regel nicht mit
Kapital bei dem Unternehmen betheiligt, auch nur ausnahmsweise bei dem
schliesslichen Reingewinne; allein theils verrichten sie keine Handarbeit,
theils ist ihre Stellung zu dem Unternehmen eine wesentlich verschiedene,
und zwar nicht blos hinsichtlich der Höhe des Gehaltes, sondern namentlich
weil ihre geistigen Kräfte für den Fortgang und Erfolg des Geschäftes
nicht nur in der Masse soudern in ihrer Besonderheit sehr wesentlich sind,
somit nicht nach Belieben entbehrt oder vertauscht werden können, endlich
weil die Erreichung einer selbstständigen Stellung ihnen möglich, sehr
Vielen sogar ganz gewiss ist. So ist denn auch keine Rede davon, dass
Bedienstete dieser Art an den Arbeiterbewegungen Antheil nähmen !).
1) Vielleicht hätten auch noch die vom Staate bei Gewerbeunt h gen, 2. B. bei
Berg- und Häüttenwerken, Eisenbahnen, Fabriken, beschäftigten Arbeiter ausgenommen werden
sollen, Indem dieselben bei der Festigkeit der Dienstverbältnisse und bei der gewöhnlich
bewilligten Versorgung der urbeitsunfähig Gewordenen und dor hinterlassenen Familien eher
die Stellung von niederen Beamten als von Arbeitern einzunehmen scheinen und sich wohl
auch als solche selbat betrachten. Auch ist nicht bekannt, dass sich Arbeiter dioser Art bis
itzt den Vereinen und Bewegungen angeschlossen hätten. Dennoch erscheinen die Gründe
gegen die Einräumung eiuer Ausnahmestellung Überwiegend. Die Verhältnisse solcher Arbeiter
sind fast gunz die allgemeinen In Beziehung auf die Grösse des Lohnes, die grosse
Unwahrscbeinlichkeit einer selbstsfändigen Stellung, die ärmliche Wohnung, die Störung des
Famtllenlebens; damit ergeben sich denn aber auch die alttlichen und socialen Folgen. Ob
die angedeutsten Vorthelle ärarischen Dienstes und wohl auch die strengere Disciplin das
Anschliossen an die Forderungen der Arbeiter verbindern oder nicht, kann auch nicht ent-83*